Glossar

Es liegt uns viel daran, das komplexe Thema Vorsorge so verständlich wie möglich zu erklären. Doch manchmal kommen auch wir nicht darum herum, Fachbegriffe zu verwenden. In unserem Glossar erklären wir diese kurz und leserfreundlich.

Barauszahlung (BV)

In bestimmten Fällen ist in der beruflichen Vorsorge eine Barauszahlung der Austrittsleistung an eine versicherte Person zulässig.

Barwert

Geldbetrag, der zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Wert künftiger Leistungen oder Beiträge entspricht.

Begünstigtenordnung

Das Todesfallkapital wird gemäss reglementarischer Begünstigtenordnung ausbezahlt.

Begünstigte/r

Der Begünstigte, der sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein kann, hat einen anwartschaftlichen Anspruch auf die Versicherungsleistung.

Er wird vom Versicherungsnehmer bestimmt und kann entweder für die ganze oder anteilige Versicherungssumme begünstigt werden.

Beitragslücke

Differenz zwischen geschuldeten und geleisteten Beitragsjahren für Beiträge der Alters- und Hinterlassenenversicherung. Personen mit Beitragslücken erhalten nur eine Teilrente.

Beitragsprimat (BV)

Prinzip der Leistungserbringung im Rahmen der beruflichen Vorsorge. Die Versicherungsleistungen werden aufgrund des individuell erreichten Altersguthabens (= verzinste Beträge) erbracht. .

Bemessungsjahr

Kalenderjahr, über welches mit dem Sicherheitsfonds abzurechnen ist.

Bemessungsjahr

Kalenderjahr, über welches mit dem Sicherheitsfonds abzurechnen ist.

Berufliche Vorsorge (BVG)

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) regelt als obligatorische 2. Säule des Drei-Säulen-Konzepts die berufliche Vorsorge für Arbeitnehmer.

Die berufliche Vorsorge soll Betagten, Hinterlassenen und Invaliden, zusammen mit den Leistungen der AHV / IV, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.

Versichert sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer ab einem bestimmten minimalen AHV-Lohn pro Arbeitgeber.

Die wichtigsten Leistungen des BVG: Ausrichtung von Alters-, Witwen- und Waisenrenten sowie Invalidenrenten.

Betreuungsgutschriften

Zuschläge zum Erwerbseinkommen für die Betreuung von pflegebedürftigen Verwandten.
Diese Gutschriften sind wie die Erziehungsgutschriften keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die jedoch im Individuellen Konto vermerkt werden. Wer pflegebedürftige Verwandte betreut, hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Im Gegensatz zu den Erziehungsgutschriften müssen diese jährlich bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Der Anspruch besteht jedoch nicht für jene Jahre, in welchen Erziehungsgutschriften angerechnet werden können.

Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)

Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) ist analog dem Bundesamt für Privatversicherungen (BPV) vom Bundesrat als oberste Aufsichtsbehörde für die Sozialversicherungen eingesetzt. Es untersteht dem Eidg. Departement des Innern (EDI).

BVG-Lohnmaximum

Obere Einkommensgrenze eines Arbeitnehmers, die im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert wird.

BVV 2

Abkürzung für «Verordnung über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.» Sie regelt die wichtigsten Details unter anderem die Mindestverzinsung, den Umwandlungssatz, die Sondermassnahmen und die Anlagevorschriften.

BVV 3

Abkürzung für «Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeeinrichtungen.»