Glossar

Es liegt uns viel daran, das komplexe Thema Vorsorge so verständlich wie möglich zu erklären. Doch manchmal kommen auch wir nicht darum herum, Fachbegriffe zu verwenden. In unserem Glossar erklären wir diese kurz und leserfreundlich.

Deckungsgrad

Der Deckungsgrad entspricht dem Verhältnis zwischen dem vorhandenen Vorsorgevermögen und dem für die Finanzierung der Leistungen nötigen Deckungskapital. 100% entspricht der vollständigen Deckung der Verpflichtungen.
Von «Unterdeckung» spricht man, wenn der Deckungsgrad unter 100%, von «Überdeckung», wenn er über 100% liegt.

Deckungskapital

Als Deckungskapital werden die zum technischen Zins aufgezinsten Sparteile der Prämien bezeichnet. Wird der Sparteil der Prämie ohne Berücksichtigung der beim Abschluss entstehenden Kosten aufgezinst, sprechen wir vom Nettodeckungskapital. Wird zum Nettodeckungskapital eine Rückstellung für zukünftige Verwaltungskosten hinzugerechnet, ergibt sich das Inventardeckungskapital. Das Deckungskapital spielt auch bei der Risiko-Versicherung eine gewisse Rolle, weil während der ganzen Vertragsdauer gleichbleibende Prämien erhoben werden, mit zunehmendem Alter das Sterblichkeits- und Invaliditätsrisiko aber ansteigen. Der Versicherungsnehmer zahlt daher anfänglich zu viel, später zu wenig Risikoprämie. Um auch später der Leistungspflicht nachkommen zu können, müssen die Versicherer die für die Deckung der Risikoleistungen zuviel erhobenen Prämienanteile in Form von Deckungskapital verzinslich ansammeln. Beim Rückkauf einer Lebensversicherung wird vom Deckungskapital ein Teil der noch nicht getilgten Abschlusskosten für das getragene Risiko abgezogen. Was verbleibt ist der Rückkaufswert.

Destinatär

Versichertes Mitglied einer Vorsorgeeinrichtung - egal, ob es sich um einen aktiv Versicherten (also eine noch im Erwerbsleben stehende Person) oder um einen Rentner handelt.

Drei-Säulenkonzept

System der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Dieses System ist seit 1972 in der Bundesverfassung (Art. 111) verankert und ruht auf drei Säulen.

Die erste Säule bildet die AHV / IV, eine allgemeine, die Existenz sichernde staatliche Versicherung. Die zweite Säule wird durch die berufliche Vorsorge gebildet. Sie hat zusammen mit der ersten Säule zum Ziel, die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung zu gewährleisten. Die dritte Säule ist die freiwillige Selbstvorsorge. Sie ergänzt die erste und die zweite Säule entsprechend den persönlichen Bedürfnissen. Die dritte Säule wird unterteilt in die freie (3b) und in die gebundene (3a) Vorsorge.