Glossar

Es liegt uns viel daran, das komplexe Thema Vorsorge so verständlich wie möglich zu erklären. Doch manchmal kommen auch wir nicht darum herum, Fachbegriffe zu verwenden. In unserem Glossar erklären wir diese kurz und leserfreundlich.

Überbrückungsrente

Temporäre Rente, die eine Vorsorgeeinrichtung zwischen der (Früh-) Pensionierung und dem Einsetzen der AHV gewähren kann.

Überobligatorium (BV)

Teil des Versicherungsschutzes der beruflichen Vorsorge, der über den gesetzlich vorgeschriebenen Minimalschutz hinausgeht.

Umhüllende Vorsorgelösung

Organisationsform der überobligatorischen Versicherung in der beruflichen Vorsorge, bei der die BVG-Minimalleistungen und die überobligatorischen Leistungen als Einheit zusammengefasst werden.

Umlageverfahren

Die Leistungen für die Rentner werden jedes Jahr unmittelbar durch die Beiträge der aktiven Versicherten finanziert, d.h. es sammelt sich kein Deckungskapital an, da die Einnahmen gerade den jeweiligen Ausgaben zu entsprechen haben.

Umwandlungssatz

Prozentsatz, dessen Höhe vom Bundesrat aufgrund der durchschnittlichen Lebenserwartung festgelegt wird. Der Umwandlungssatz dient zur Berechnung der Altersrente aufgrund des im Rücktrittsalters vorhandenen Altersguthabens (Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz = jährliche Altersrente). Er wird ebenfalls verwendet für die Berechnung der Invalidenrenten nach BVG.

Unterdeckung

Der Deckungsgrad entspricht dem Verhältnis des vorhandenen Vorsorgevermögens zum Kapital, das für die Erfüllung aller Verpflichtungen notwendig ist. Von «Unterdeckung» spricht man, wenn der Deckungsgrad unter 100%, von «Überdeckung», wenn er über 100% liegt.